Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung erkennt der Reitschüler/Kursteilnehmer diese AGB und die Preisliste von NWL, und die Stallordnung des Reiterhof Schenkenhorst an.
Anmeldungen für Kursangebote/Lehrgänge sind ausschließlich online zum jeweiligen Angebot möglich. Es gelten die zum jeweiligen Angebot genannten Zahlungskonditionen. Die Teilnehmerzahl richtet sich nach Art des gebuchten Kurses/Lehrgangs. Bei Kursangeboten / Lehrgängen behält sich NWL vor, die angegebene Dauer des Kurses/Lehrgangs bei geringer / hoher Teilnehmerzahl zeitlich zu verschieben oder zu verkürzen.

Ausbildungsvereinbarung / Reitvertrag

Es besteht die Möglichkeit vom Abschluss einer Ausbildungsvereinbarung (AVe) oder eines Reitvertrages (RVe). Individuelle Probestunden (kostenpflichtig) können zuvor online oder telefonisch vereinbart werden. Nach max. vier Probestunden innerhalb vier aufeinanderfolgenden Kalenderwochen ist der Abschluss einer Ausbildungsvereinbarung (AVe)/Reitvertrages (RVe) verpflichtend.

2. Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme am Reitunterricht ist die Ausbildungsvereinbarung (AVe) / Reitvertrag (RVe), und die Entrichtung der Gebühren für diese, und ggf. die vorangegangene nicht fristgerecht abgesagte Reitstunde.

Feste Kleidung: Stiefel oder Schuhe halbhoch, Reithose, Reitkappe (TÜV geprüft), Reithandschuhe, Gerte, Handy und Headset (Ohrhörer).

3. Termine

Terminvereinbarungen für Kursteilnehmer sind nur online ( Homepage ) vorzunehmen. Kursteilnehmerwerden erst nach Eingang der Anzahlung gelistet. Reitschüler die eine AVe oder RVe haben, nehmen die Terminierung selbständig in den ihnen bekannten Listen vor.

4. Absage

Die Vereinbarung über die Absage von Trainingseinheiten beginnt mit der Kenntnisnahme durch den Reitschüler.

Sollte der Reitschüler verhindert sein, muss dies dem Reitlehrer mindestens 24 Stunden vorher mitgeteilt werden.

Eine korrekte Absage beinhaltet das eigenhändige Austragen aus dem Unterrichtsplan und eine Benachrichtigung via WhatsApp oder SMS unter 0157/72 51 75 98, mit Angabe des Namens, des Datums, der Uhrzeit und des Reitlehrers. Andernfalls wird die Absage nicht akzeptiert.

Ein nicht fristgerecht abgesagter Termin kann nicht nachgeholt werden. Der zu zahlende Anteil von 15 Euro ist vor Beginn des nächsten Trainingstermins zu entrichten. Sollte aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses eine fristgerechte Absage nicht möglich sein, bietet der Reitlehrer optional Beritt auf dem Privatpferd (sofern das Pferd zum geplanten Unterrichtsbeginn Beritt-Fertig zum Reitlehrer gebracht und anschließend abgeholt wird. Der Reitlehrer ist im Vorfeld darüber zu informieren, dass ein Beritt stattfindet.), Bewegungstraining oder Theorie zur geplanten Unterrichtszeit an.

5. Durchführung des Reitunterrichts / Kurses

Der Reitschüler/Kursteilnehmer hat zu jedem Termin Handy und Headset (Ohrhörer) mitzubringen, anderenfalls kann die Teilnahme am Unterricht entsagt werden.
Der Unterricht/Kurs erfolgt zum jeweilig vereinbarten Termin. Reitschüler mit Leihpferd erscheinen 30 Min. vor Beginn der vereinbarten Reitstunde und sind 15 Min. nach der Stunde, für Vor-und Nachbereitung (putzen ,satteln, trensen, füttern), vor Ort.
NWL ist berechtigt bei Verhinderung einen Ersatzreitlehrer zu stellen.
NWL behält sich vor, Reitstunden aus wichtigen Gründen nach vorheriger Information an den Reitschüler/Kursteilnehmer zu verschieben, sowie Unterricht aus ihr nicht vertretbaren Gründen kurzfristig zu verschieben, zu unterbrechen oder ausfallen zu lassen.
 

6. Zahlungsbedingungen

Der Reitschüler/Kursteilnehmer ist verpflichtet die anfallende Gebühr vor Antritt der/des Reitstunde/Kurses zu zahlen. Ausbildungsvereinbarungen (AVe) und Reitverträge (RVe) mit monatlicher Zahlweise sind bis zum 3. des jeweiligen Monats zu überweisen. Bei Verzug der Zahlungen von mehr als 2 Reitstunden bzw. mehr als 5 Tagen ist NWL berechtig die Teilnahme an Reitstunden, bis zum Ausgleich der rückständigen Zahlung/en zu untersagen und den Vertrag zu kündigen.

7. Urlaubsvertretung

Bei Kurzurlaub bis zu 4 Tagen seitens NWL, ist NWL berechtigt, zum geplanten Termin laut AVe/RVe einen Ersatzreitlehrer zu stellen, oder das Pferd zusätzlich in Beritt zu nehmen. In Einzelfällen wird seitens NWL eine Terminverschiebung mit dem Reitschüler abgesprochen. Zusammenhängender Urlaub von mehr als 4 Tagen, sowie Jahresurlaub seitens NWL, wird am Anfang des Jahres bekannt gegeben. Während dieser Zeit wird ein Ersatzreitlehrer gestellt.
Urlaubsvertretung/Krankheitsvertretung für den Reiter/Reitschüler, eigenes Pferd:
Die geplante Reitstunde findet in Form von Beritt statt. Hierbei behält sich NWL vor, den Zeitpunkt des Berittes an einen davor/darauffolgenden Tag zu verlegen. Fällt das Pferd gesundheitsbedingt aus, findet zum Unterrichtstermin theoretische Ausbildung oder Bewegungstraining mit dem Reiter statt. Hierbei gilt auch: Bei Verhinderung des Reiters/Reitschülers sowie längerer nicht Reitbarkeit des Pferdes von mehr als 2 aufeinanderfolgenden geplanten Terminen, ist bei fristgerechter Absage die Möglichkeit der Gutschrift vorgesehen. Diese Gutschrift wird dann bei zusätzlichen von NWL geleiteten Kursen / Seminaren / RAZ Lehrgängen angerechnet.

8. Kündigung

Bei nichteinhalten der in der Stall-und Hofordnung enthaltenen Regeln durch den Reitschüler/Kursteilnehmer ist NWL berechtigt des Hofes zu verweisen und das bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
AVe und RVe können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden, diese nur schriftlich in Papierform, postalisch oder Übergabe an NWL. Zahlungen werden ohne Mahnung und Aufforderung bis zur endgültigen Wirksamkeit der Kündigung weiter geleistet.

9. Haftungsausschluss

Das Reiten und der Umgang mit Pferden birgt mögliche Gefahren, daher ist Achtsamkeit und umsichtiges Handeln in der Nähe und im Umgang mit Pferden oberstes Gebot.
Reitschüler, Angehörige sowie andere Begleitpersonen betreten das Gelände des Reiterhof Schenkenhorst, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit Pferden auf eigene Gefahr. Teilnahme am Reitunterricht, Kursen sowie Veranstaltungen reiterlicher und nichtreiterlicher Natur erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Für persönliches Eigentum des Reitschülers wird keine Haftung übernommen. Seitens NWL sind die für die Genehmigung zur Erteilung von Reitunterricht und der Schulpferde notwendige Versicherungen vorhanden.

10. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann. 
NWL behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Geschäftspartner 2 Wochen vor deren Inkrafttreten übergeben.

Stall- und Betriebsordnung NWL PFERD UND MENSCH