Nutzungs- und Sicherheitshinweise beim Betreten des Reiterhofes Schenkenhorst

  • Das Reiten geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt für das Reiten auf dem Reitplatz, bei Ausritten im Gelände sowie bei allen sonstigen Reitveranstaltungen, für die sich der Reitbetrieb verantwortlich zeichnet.
  • Zur Ausrüstung eines jeden Reiters gehört neben fester, zweckmäßiger Kleidung eine gut sitzende Reitkappe. Das Tragen der Reitkappe beim Reiten ist vorgeschrieben.
  • Während des Reitunterrichts hat der Reitlehrer Weisungsbefugnis. Sollte sich der Reiter nicht daran halten, so kann das Reiten untersagt werden.
  • Bei Geländeritten ist eine sachgemäße Behandlung der Pferde erforderlich. Hunde dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Das Füttern der Pferde ist generell untersagt.
  • Unbefugten ist das Betreten des Geländes nicht gestattet.
  • Das Rauchen ist im gesamten Stallgebäude untersagt.
  • Hunde sind auf dem Gelände an der Leine zuführen.
  • Es wird im Betrieb keine Haftung bezüglich eventueller Unfälle, Verluste oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl oder sonstiges gegenüber Pferden, Personen oder anvertrautem Gut verursacht werden, übernommen.